Keine Angst vor BtM

Wissenswertes zu Betäubungsmitteln in eurer Apotheke

Viele Apotheken scheuen den Umgang mit Betäubungsmitteln (BtM). Denn der Umgang mit ihnen ist aufwändig. Doch die Arbeit wird überschaubarer, wenn man ein paar Dinge beachtet. Einige der wichtigsten Punkte haben wir für euch zusammengetragen.

Was genau ist ein BtM? – Anlage III BtMG beachten!

Betäubungsmittel unterliegen in Deutschland besonderen Bestimmungen und ihre Abgabe erfordert spezielle Maßnahmen seitens der Apotheken. Aber welche Präparate gelten überhaupt als Betäubungsmittel? Im so genannten Betäubungsmittelgesetz (BtMG) finden sich mehr als 200 Stoffe, die als Betäubungsmittel klassifiziert sind.

Diese sind unterteilt in drei Gruppen: In Anlage I finden sich nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel wie Heroin oder Lysergid (LSD). Anlage II beinhaltet verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige BtM, die also auf einer Verschreibung in der Apotheke nicht auftauchen dürfen. Hierunter fallen zum Beispiel Glutethimid und Cyclobarbital. In Anlage III werden schließlich solche BtM genannt, die verkehrsfähig und verschreibungsfähig sind. Sie können als Zubereitung (Fertigarzneimittel oder Rezeptur) verschrieben und durch die Apotheke abgegeben werden.

Was müssen Apotheken bei BtM beachten?

1. Nur Verschreibungen aus Deutschland

Anders als bei der „normalen“ Verschreibungspflicht muss bei der Abgabe von BtM an den Endkunden zwingend eine deutsche Verschreibung vorliegen. Eine Abgabe von Apotheke zu Apotheke ist verboten und die Abgabe innerhalb eines Filialverbunds muss per Abgabebelegverfahren dokumentiert werden. Dieses ist in der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung beschrieben.

2. Spezielle Lagerung und Entsorgung

Tresor für BetäubungsmittelAuch die Lagerung von BtM ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt – entsprechende Richtlinien dazu findet ihr auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) www.bfarm.de. Eine Aufbewahrung im Lagerautomaten/Kommissionierer ist nicht möglich, vielmehr müssen die Präparate in einem Tresor gelagert werden.

Kann ein BtM nicht mehr abgegeben werden, muss der Apothekenleiter das Präparat vor zwei Zeugen so vernichten, dass es nicht wiedergewonnen werden kann. Selbstverständlich muss dabei sichergestellt werden, dass weder Mensch noch Umwelt durch die Entsorgung negativ beeinflussen werden können. Eine Dokumentation der Vernichtung muss drei Jahre lang aufbewahrt werden. Für Orifarm Importarzneimittel erhaltet ihr bei Bedarf über unsere Retourenabteilung (Tel: 0800 7077-000) eine Vernichtungserklärung. Diese muss vollständig ausgefüllt und zugesendet werden, damit wir euch den Warenwerts des vernichteten Präparats erstatten können.

3. Besondere Medikamente – Besondere Rezepte

Rezept für BetäubungsmittelEin BtM-Rezept unterscheidet sich von einem anderen Rezept in vielerlei Hinsicht. Folgende Informationen müssen vollständig sein und sind für euch relevant:

    • Name, Vorname und Adresse des Patienten
      • Bei tierärztlicher Verordnung: Tierart sowie Name, Vorname und Anschrift des Halters
    • Austellungsdatum
      • Rezepte dürfen nur bis zum achten tag nach der Ausstellung beliefert werden, Notfall-Verschreibungen nur bis zu einem Tag danach – egal ob GKV- oder PKV-Rezept
    • Arzneimittelbezeichnung und Darreichungsform
    • Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen BtM je Packungseinheit oder abgeteilter Form
    • Menge des Fertigarzneimittels nach Stückzahl, Gramm oder Milliliter (die Angabe in N1, N2, N3 ist nicht zulässig)
    • Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgaben oder die Angabe »gemäß schriftlicher Anweisung«
    • Reichdauer in Tagen (Anzahl oder Datum) bei Take-Home-Verschreibungen
    • Bei Substitutionsverordnungen der Buchstabe »S«, bei Überschreitung der Verschreibungshöchstmenge oder der Zahl der BtM der Buchstabe »A«, bei einer Notfall-Verschreibung das »N«, bei der Zwei-Tage-Regelung (sogenannte Wochenendregelung) für Substitutionspatienten »Z« und bei einer BtM-Verschreibung für Schiffe das »K«
    • Bei Praxisbedarf die Angabe »Praxisbedarf« (Angaben »ad usum pro­prium« oder »ad usum medici« sind nicht zulässig)
    • Name und Adresse des verschreibenden Arztes, inklusive Berufsbezeichnung (Doktortitel alleine reicht nicht) und Telefonnummer
    • Eigenhändige Unterschrift des Arztes, im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i. V.

4. Lückenlose Dokumentation

Über die BtM, die eure Apotheke lagert oder abgibt, muss lückenlos Buch geführt werden. Dazu werden entweder Karteikarten genutzt, mit denen jeder Schritt für jedes einzelne Präparat festgehalten wird, oder eine Software eingesetzt. So müssen unter anderem die vollständige Adresse des verschreibenden Arztes, des Lieferanten oder des Empfängers eingetragen werden. Am Ende eines Kalendermonats muss der Apothekenleiter die Dokumentation überprüfen. Das gesamte Dokumentationsmaterial muss drei Jahre lang aufbewahrt werden.

BtM als Import? – Na sicher!

Wesentlich einfacher als die verschiedenen Punkte zu Lagerung, Abgabe und Dokumentation ist die Antwort auf die Frage, ob es auch bei BtM preiswerte Importe gibt. Ja, die gibt es! Mehr als 50 BtM-PZNs sind bereits bei Orifarm verfügbar. In unserem BtM-Sortiment findet ihr beispielsweise Durogesic® Smat und Palexia®, zwei wichtige Rabattarzneimittel. Für diese haben wir mit vielen Krankenkassen einen Rabattvertrag für unterschiedliche Packungsgrößen und Wirkstoffkonzentrationen geschlossen.

Übersicht Orifarm BtM-ArtikelUnser BtM-Sortiment bauen wir kontinuierlich aus. Daher werden wir ab 2018 zusätzlich Abstral, Jurnista und Instanyl anbieten. Eine Übersicht zu den aktuellen BtM-Artikeln mit Informationen, ob hierzu ein Orifarm-Rabattvertrag besteht und ob die Artikel euch bei der Erfüllung der Importquote (15/15-Regel) unterstützen, findet ihr hier.

Zusätzlich zu den üblichen Vorteilen von Importarzneimitteln erhaltet ihr beim Bezug von BtM über Orifarm Unterstützung bei der Handhabung: Alle unsere BtM können über euren Großhändler bedarfsgerecht bezogen werden. Dadurch müssen diese nicht in größerer Stückzahl in eurer Apotheke gelagert werden.

Wenn ihr BtM auch regelmäßig in größerer Stückzahl bestellen möchtet, könnt ihr euch einfach an unser Customer Service Center wenden (Tel: 0800 7077-000). Dort beantworten wir euch gern alle Fragen und es erwarten euch attraktive Direktbezugskonditionen – bei größeren Mengen kann sich das für eure Apotheke schon deutlich auszahlen.